Wichtige Dokumente
die Sie zur Hand brauchen
Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde (Familienbuch)
Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen. - (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen
Formalitäten
Aufgaben und Tätigkeiten nach einem Todesfall
Die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg bedarf einer Vielzahl von Vorbereitungen, die den Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer viel abverlangen. Diese Liste soll helfen, möglichst wenig zu vergessen. Sie ist grob nach Zeitabschnitten gegliedert. Hier sind viele Punkte aufgelistet, die möglicherweise anfallen können. Es sind sicher mehr Punkte genannt, als auf den Einzelfall zutreffen.
Viele der aufgeführten Punkte können wir Ihnen abnehmen und Sie entlasten.
Am Todestag:
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist.
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen.
- Pfarrer informieren, falls eine Aussegnung gewünscht wird.
- Bestattungsinstitut informieren und Gesprächstermin vereinbaren.
- Falls der Todesfall im Krankenhaus stattfand, die persönlichen Sachen aushändigen lassen.
- Wenn der Verstorbene alleinstehend war: Warmwasserbereiter und Heizkörper ausschalten. Eventuelle Haustiere versorgen oder ins Tierheim bringen.
Am Folgetag:
- Mit dem Pfarrer/Redner Termin für das Trauergespräch vereinbaren.
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Sarggebinde/Sargbukett in Auftrag geben
- Bestellung von Kränzen und Handsträußen
- Trauerbriefe und Danksagungen ordern
- Wenn der Verstorbene allein stehend war: Sämtliche Elektrogeräte ausschalten und Stecker ziehen, Kühlschränke, Waschmaschiene und Spülmaschiene leeren, Müll hinausbringen, Heizung herunterregeln, Pflanzen versorgen, Haupthahn für Wasser zudrehen
In den ersten drei Tagen:
- Trauergespräch mit dem Pfarrer/Redner: Einzelheiten für die Predigt festlegen.
- Beantragung der Auszahlung von Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen
- Falls der Verstorbene Hartz IV Empfänger war, entsprechnende Behörde informieren.
- Überprüfen der Daueraufträge bei der Bank. Eventuell ändern oder stoppen lassen. Die Bank informiert Sie in einem Beratungsgespräch darüber.
- Keine zweifelhafte Rechnung bezahlen, die nach dem Erscheinen der Todesanzeige eintreffen.
- Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
In den folgenden Wochen:
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Abmelden/Ummelden laufender Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Hausrat, etc.)
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
- Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Abstellen von Gas und Wasser
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung potentieller Kunden
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst