Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung gleichgestellt.

Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.

Zur Einäscherung ist eine amtsärztliche Bescheinigung oder die Freigaben durch die Staatsanwaltschaft notwendig, die wir für Sie besorgen.

Nach der Einäscherung des Verstorbenen wird die Urnenbeisetzung auf dem Beisetzungsfriedhof organisiert.

Die eigentliche Trauerfeier kann mit Sarg vor der Einäscherung stattfinden.

Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt - oftmals im engsten Familienkreis - beigesetzt.

Da die spätere Beisetzung der Urne bei Trauernden aber oftmals den Eindruck eines fehlenden Abschlusses vermittelt, ist auch eine Trauerfeier mit Urne möglich.